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Unsere Ideen – Ihr Erfolg
Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Hella zahlt sich für Handel und Werkstätten in mehrfacher Hinsicht aus. Zum Beispiel in über hundert Jahren gewachsene, weltweit anerkannte Erfahrung rund ums Fahrzeug. Immer wieder hat Hella Meilensteine gesetzt:
Mit viel Kreativität und innovativem Denken hat Hella eine der führenden Positionen auf dem Markt erreicht. Erhebliche Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie das Know-how in der Entwicklung werden diesen Innovationsvorsprung auch in Zukunft sichern. Hella hat die Fähigkeit, sich die Herausforderungen und Aufgaben der Kunden Eigen zu machen und sie individuell zu lösen. Dabei profitieren unsere Kunden von den Synergien aus unseren internationalen Entwicklungen für die Automobil Erstausrüstung. Das eröffnet spezielles Know-how, die dem Handel und den Werkstätten individuell zugute kommen. Partnerschaft mit Hella – eine gewinnende Entscheidung, denn letztlich profitieren Handel und Werkstätten von den Pluspunkten. Unsere Ideen, Ihr Erfolg. LED-Leuchten-AusfallkontrolleDer Betrieb der Leuchte mit Wechselspannung oder getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig! Durch die geringen Watt-Leistungen von LED-Leuchten, die sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheiden, kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu Problemen bei der Glühlampen-Ausfallkontrolle kommen. Da die Kontrolle der Blinkleuchte gesetzlich vorgeschrieben ist, empfehlen wir die Leuchte nur in Verbindung mit dem Blinkleuchtensteuergerät, Hella-Artikel-Nr. 5DS 009 552-001 zu betreiben. Darüber hinaus werden von einigen Zugfahrzeugen weitereLichtfunktionen detektiert. Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer nicht von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der Beleuchtungseinrichtung befreit. Auch hier kann es durch die geringen Leistungen zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im Fahrerhaus zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion gegeben ist). Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar.
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