|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||
Produkte
|
Ladegutsicherung ist auch Chefsache!Wenn Ihnen der Zufall zu wenig ist. Aufgrund starker Veränderungen im Transport & Logistikmarkt in den letzten Jahren hängt der Erfolg eines Unternehmens im Bereich dieser Branche entscheidend von einem funktionierenden Qualitätsmanagementsystem ab. Viele Österreichische Unternehmen in der genannten Branche haben das Qualitätsmanagemtsystem nach der ÖNORM EN ISO 9001 : 2000 bereits eingeführt oder sind derzeit dabei. Da es in jedem Land ein eigenes Normungsinstitut gibt, ist die Bezeichnung je nach Land unterschiedlich. Für Österreich gilt folgende Bezeichnung: Ein Prozessorientiertes oder Ablauforientiertes QM-System unterstützt alle wesentlichen betrieblichen Prozesse und durchleuchtet sie. Diese führt auch bei gut organisierten Unternehmen zu Optimierungsmöglichkeiten. Ganz besonders im Bereich dieser Branche können Aufgrund der Vielzahl von Schnittstellen und Übergänge von Verantwortlichkeiten Fehler entstehen. Im Bereich der Ladegutsicherung kommt der Einführung eines QM-Systems eine große Bedeutung zu. Ordnungsgemäße Ladegutsicherung ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal des Gütertransportes. Ungeachtet der gesetzlichen Verpflichtungen zur Ladegutsicherung muss ein Unternehmen eine Vielzahl von Maßnahmen treffen, damit die erklärten Ziele erreicht werden können. Das oberste Ziel sollte sein:
Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, sollten die Qualitätsrelevanten Prozesse beschrieben sein. Die Einzelmaßnahmen greifen an verschiedenen Stellen der innerbetrieblichen aber auch außerbetrieblichen Abläufe ein. In der Qualitätsrichtlinie „Ladegutsicherung“ wird der Prozess als eigenständiger Prozess beschrieben. Es ist auch möglich, die Maßnahmen in vorhandene betriebliche Abläufe zu integrieren. Somit werden alle Maßnahmen der Ladegutsicherung zum Qualitätsrelevanten Prozess und gehen zunächst in den Verantwortungsbereich der Unternehmensleitung über. In vielen Unternehmen wird dies nicht so gesehen. Bei Eintritt eines Transportschadens oder gar eines Unfalls durch Ladungsverlust mit der Schädigung fremder Sachen oder Körperschäden gilt es zu prüfen, ob der Unternehmer seinen Sorgfaltspflichten nach gekommen ist. Eine Vielzahl von Vorschriften (auch EU-Richtlinien) betreffen in erster Linie die Verantwortlichkeit des Unternehmers. |
||||||||||||||||
|
© 2009 - SANUBE News| Firmendaten| Produkte| Anfrage| Kontakt| AGB's| Impressum| Suche |
|||||||||||||||||